Die Indikation zur prophylaktischen Weisheitszahnentfernung wird meist wegen Platzmangel
durch den Kieferorthopäden gestellt. Optimaler Zeitpunkt ist solange sich die Zahnwurzeln noch
im Wachstum befinden. Eine spätere therapeutische Weisheitszahnentfernung begründet sich dann
aus einer rezidivierenden Entzündungssymptomatik, kariöser Zerstörung, Wurzelresorption des
Nachbarzahnes oder Zystenbildung. Schonende Operationsmethoden erreichen hier, dass der Eingriff
schmerzarm verläuft.
Die Weisheitszahnentfernung erfolgt in der Regel in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie).